Rauchmelder

Rauchmelderpflicht ab 12.07.2012

Zum 22. Dezember 2003 wurde in Rheinland-Pfalz eine gesetzliche Rauchmelder Rauchmelderpflicht eingeführt. Bis zum Juli 2007 galt diese Rauchmelderpflicht nur für Neu- und Umbauten, danach wurde sie mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren auf alle Bestandswohnungen ausgeweitet. Ab dem 12.07.2012 müssen in allen Wohnungen in Rheinland-Pfalz Rauchmelder angebracht sein.

Warum Rauchmelder?


80 bis 90% aller Toten in Folge eines Brandes fallen nicht den Flammen selbst sondern dem Rauch zum Opfer. Eine Rauchgas- vergiftung kann bereits nach zwei Minuten tödlich sein. 70% aller Brandopfer verunglücken nachts in der eigenen Wohnung, da sie im Schlaf von den Gasen und Flammen überrascht werden.

Wo Rauchmelder?

Im §44 Abs. 8 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) ist vorgeschrieben, dass in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur der als Rettungsweg zum Verlassen der Wohnung benötigt wird ein Rauchmelder angebracht werden muss. Sie sollten möglichst in der Zimmermitte an der Decke angebracht werden, da der Rauch nach oben steigt. Rauchmelder sollten nicht an Orten angebracht werden an denen sie durch Dämpfe, erhöhte Luftfeuchtigkeit, Staub oder Abgase (z.B. in Küchen oder Bäder) ausgelöst werden können.

Weiter Informationen zum Thema Rauchmelder finden Sie auf der Internetseite der Kampagne Rauchmelder retten Leben.